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Koshiki Karatedo Regelwerk für Deutschland

Ausbildung zum Koshiki Karatedo Kampfrichter

ist nur im SKKD e.V. Deutschland möglich

National C Lizenz

  • Mindest Grad Shodan
  • Teilnahme mind. 1 Seminar
  • Erlaubt Fahnenrichter zu sein

International C Lizenz

  • Mindest Grad Nidan
  • Teilnahme mind. 2 Seminare
  • Teilnahme als Richter in mind. 2 Meisterschaften
  • Erlaubt Fahnenrichter zu sein
  • National B Lizenz

National B Lizenz

  •  Mindest Grad Nidan
  • Teilnahme mind. 2 weitere Seminare
  • Teilnahme als Richter in 2 Meisterschaften
  • Erlaubt Fahnenrichter zu sein
  • Hauptkampfrichter Junioren

International B Lizenz

  •  Mindest Grad Sandan
  • Teilnahme mind. 2 weitere Seminare
  • Teilnahme als Richter in mind. 4 Meisterschaften
  • Erlaubt Fahnenrichter zu sein
  • Ggf Kampfrichter
  • National A Lizenz

National A Lizenz

  • Mindest Grad Sandan
  • Teilnahme mind. 2 weitere Seminare
  • Teilnahme als Richter in 4 Meisterschaften
  • Richter und Hauptkampfrichter in allen Kategorien

International A Lizenz

  • Mindest Grad Yondan
  • Teilnahme mind. 2 weitere Seminare
  • Teilnahme als Richter in mind. 4 intern. Meisterschaften
  • Erlaubt Fahnenrichter und Hauptkampfrichter
  • National Senior Lizenz

National Senior Lizenz

  • Mindest Grad Yondan
  • International A Grad Lizenz

 International Senior Lizenz

  • Mindest Grad Rokudan
  • National Master Lizenz

 Kumite Regeln

Kata Regeln

Die Regeln des Kata Bunkai Kumite Wettkampfes

Hier werden nur Auszüge aus dem offiziellen Regelwerk für das Koshiki Karatedo Wettkampfsystem in Deutschland wiedergegeben für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktadresse des Technischen Direktors

Die Regeln des Kumite Wettkampfes

§2 Offizielle Kleidung

  1. Die Wettkämpfer tragen den offiziellen Supersafe™ Karatedogi oder einen gleichwertigen rein weißen Karatedogi. Jeder Wettkämpfer kann auf seiner/ihrer Brust ein Abzeichen seines/ihres Landes und das Symbol seines/ihres Stiles links am Oberarm tragen. Am rechten Ärmel wird das offizielle W.K.K.F.- Abzeichen angebracht.
  2. Die roten und weißen Gürtel, die von den Wettkämpfern für ein kumite getragen werden, müssen diese unterschiedlichen Farben haben, damit sie leicht während des Kampfes erkennbar sind. Auf diese Auflage kann verzichtet werden, wenn rote und weiße Supersafe™ Gesichtshelme zur Verfügung stehen.
  3. Die Haare sollen eine vernünftige Länge haben, und im Wettkampf nicht stören. Der Schiedsrichter kann unter bestimmten Umständen, mit der Zustimmung des Obersten Schiedsrichters, einen Konkurrenten disqualifizieren, der diese Regel verletzt.
  4. Der Gebrauch von Verbänden, Polstern, Faust- und Fußschützern, kann im Falle einer Verletzung vom Schiedsrichter, in Konsultation mit dem obersten medizinischen Vorstandsmitglied, erlaubt werden.
  5. Schlichter, Kampfrichter und Fahnenrichter sollen den offiziellen Supersafe™ Karatedogi, mit dem offiziellen W.K.K.F. Schiedsrichter - Wappen auf der linken Brustseite tragen. Das offizielle Standard W.K.K.F. Wappen soll rechts am Ärmel getragen werden. Zusätzlich tragen sie einen schwarzen hakama über dem Karatedogi. Schließlich wird der Karatedo Obi über dem Hakama getragen. Keine Fußbekleidung irgendwelcher Art darf getragen werden.

§3 Schutzausrüstung

  1. Alle Wettkämpfer müssen, den Supersafe™ Shiai Schützer tragen. Dieser besteht aus dem Brustschutz (Do) sowie dem Gesichts- (Men) und Leistenschutz (Kin Ate). Aus Sicherheitsgründen wird nur der anerkannte Supersafe™ Schutz als der offizielle shiai- Schutz für Turniere erlaubt. Es ist für alle Wettkämpfer verbindlich, die offizielle shiai- Schutzausrüstung zu tragen, es sei denn, daß vorher eine Bescheinigung über die Notwendigkeit anderer Ausrüstung bei der W.K.K.F. eingegangen ist.
  2. Supersafe™ Ausrüstung kann im Wettkampf maximal drei Jahre ab dem Herstellungsjahr benutzt werden.Die Supersafe™ Ausrüstung, die seit 1993 hergestellt wird, hat ein Etikett, auf dem das Herstellungsjahr anzeigt wird. Undatierte Supersafe™ Ausrüstung ist für den Gebrauch im Wettkampf nicht mehr gültig.
  3. Der Gebrauch von unterstützenden Verbänden oder Schützern aller Art durch die Wettkämpfer ist streng verboten, es sei denn, daß die vorherige Erlaubnis durch die Turnierleitung gegeben worden ist. Der Gebrauch solcher Artikel wird einzig und allein aus medizinischen Gründen erlaubt. Eine Entscheidung ist abhängig vom obersten medizinischen Vorstandsmitglied im Turnier.
  4. Alle weiblichen Wettkämpfer können offizielle Supersafe Fausthandschuhe und Schienbeinschützer tragen. Sie können einen zusätzlichen Tiefschutz unter dem Dogi tragen, solange er von der W.K.K.F. gebilligt worden ist, oder die Zustimmung des Obersten Schiedsrichters hat.

§4 Kampfarten

  1. Die Typen des Shiai sind wie folgt:
    -Einzel-
    -Manschafts Shiai
  2. Das Shiai wird durch "ippon shobu" (ein voller Punkt) und " sanbon shobu" (drei volle Punkte) entschieden.
  3. Die Anzahl der Personen, die eine Mannschaft bilden, muß eine ungerade Zahl sein.
  4. Ein Mannschafts Shiai wird als vollständig betrachtet, wenn mindestens drei von fünf, vier von sieben oder zwei von drei der Kämpfer für den Kampf aufgestellt werden. Präsentiert eine Mannschaft weniger als die Hälfte der erforderlichen Mitglieder, gilt der Kampf automatisch als verloren. Drei Siege bei fünf Kämpfen (bzw. drei verlorene Kämpfe) beenden ein Mannschafts Shiai in einem Meisterschaftsturnier.
  5. Shiai (ippon shobu) zwischen einzelnen Mitgliedern jeder Mannschaft, werden in vorher bestimmten Abläufen abgehalten und die siegreiche Mannschaft wird aufgrund dieses individuellen Shiai bestimmt werden.
  6. Der Ablauf des Shiai für ein Mannschaftsmitglied kann nicht verändert werden, sobald die offizielle Reihenfolge festgelegt worden ist. Wenn ein Mitglied zu einem Kampf nicht erscheint, bekommt er/sie automatisch Kiken, und dem gegnerischen Wettkämpfer wird der Sieg zuerkannt.
  7. Wenn eine Mannschaft oder ein einzelner Wettkämpfer nicht zu einem Turnier erscheint, nachdem eine offizielle Anmeldung erfolgt war, oder während des Kampfes aufhört, kann der W.K.K.F. Vorstand die Mannschaft oder den Einzelnen von zukünftigen Turnieren ausschließen.
  8. Wettkämpfer/ innen, die versuchen teilzunehmen, ohne die angemessenen Anmeldungsverfahren vollendet zu haben, wird die Teilnahme verweigert.
  9. Ein Shiai soll mit der Methode "Anzahl der Siege" durchgeführt werden.
  10. Bei der "Anzahl der Siege" - Methode gewinnt diejenige Mannschaft, die die größere Zahl von Einzelsiegen hat. Falls beide Mannschaften die gleiche Zahl von Einzelsiegen haben, werden die Punkte der Wettkämpfer gezählt. Dabei wird zuerst die Zahl der ippon ermittelt, die jeder Mannschaft zuerkannt worden sind.

§5 Kamprichter und Schlichter

  1. Die Beurteilung des shiai wird von Kampfrichtern (einem Hauptschiedsrichter und zwei Fahnenrichtern ) gemacht, welche von der W. K. K. F. und deren SubCommittee’s gestellt werden.
  2. Ein Schlichter wird ernannt, die Fairneß des shiai und der Beurteilung sicherzustellen und zu kontrollieren, daß die Ergebnisse von den offiziellen Protokollführern korrekt aufgezeichnet, die richtige Zeit eingehalten und Proteste von der Mannschaft und/ oder den einzelne Trainern angenommen werden.
  3. Allgemein gilt, jeder der Kampfrichter plaziert sich 0,5m von der Ecke des Kampfgebietes entfernt. Wo technische Schwierigkeiten infolge des Bodens sind, kann diese Regel umgangen werden. Dieses bezieht sich auf Anhang A für das offizielle Anordnungsdiagramm.
  4. Vor dem Kampf müssen die vorgeschriebenen Positionen eingenommen werden. Alle, die am Kampf beteiligt sind, müssen sich zuerst zur Vorderseite verbeugen (shomen ni rei), dann zu den Schiedsrichtern (shinpan ni rei) und schließlich zueinander (otagai ni rei).

§6 Verhalten im Kampf

  1. Wenn der Kampfrichter "nyujo" ruft, verbeugen sich die auf den nächsten Kampf wartenden Wettkämpfer zum shiaijo, betreten die Fläche und nehmen ihre Positionen hinter den vorgeschriebenen Linien (Motono ichi) ein. Sie verbeugen sich zum (Shinpan ni rei) und dann zueinander (Otagai ni rei). Der Kampf beginnt auf das Kommando des Kampfrichters: "shobu ippon hajime".
  2. Wenn der Kampfsrichter "yame" ruft, gehen die Wettkämpfer zu ihren vorgeschriebenen Positionen (Motono ichi), um die Entscheidung des Schiedsrichters abzuwarten. Sie setzen das shiai auf den Befehl "tsuzukete hajime" fort. Wenn der Schiedsrichter "yame soremade" befiehlt, kehren die Wettkämpfer zu ihren vorgeschriebenen Positionen zurück (motono ichi), um die Entscheidung des Kampfrichters für den Kampf abzuwarten. Wenn diese gefallen ist, verbeugen sich die Wettkämpfer wieder zueinander (Otagai ni rei), dann zum Kampfrichter (Shinpan ni rei) und schütteln einander die Hände. Das Shiai ist danach beendet und die Konkurrenten verlassen rückwärts gehend das Shiaijo (Taijo), wobei sie sich beim Erreichen des Mattenrandes verbeugen.

§7 Kampfzeit

  1. Die Zeit eines Shiai beträgt normalerweise drei Minuten. Die Richter können in Absprache untereinander, für spezielle Ereignisse (z. B. weibliche Kämpfer und/oder Juniorenkämpfe), auf der Schalttafel eine Zeit anzeigen, die sie für angemessen halten, z. B. zwei Minuten oder eineinhalb Minuten.
  2. Wenn die letzten dreißig Sekunden im Kampf beginnen, meldet der Zeitnehmer "ato san-ju byo" an, worauf der Schiedsrichter mit "ato shibaraku" reagiert.
  3. Eine erste Verlängerung (Enchosen) von einer Minute, wird ausgerichtet, falls keine Entscheidung erreicht wurde, oder falls im Hauptkampf keine abschließende Beurteilung erreicht werden konnte. In diesem Fall werden die Regeln des shiai auf normale Art weitergeführt. Vor der Verlängerung können die Wettkämpfer eine kurze angemessene Ruhezeit bekommen, die der Schiedsrichter in Abhängigkeit von der Verfassung der Wettkämpfer erteilt.
  4. Wurde nach dem enchosen keine Entscheidung erreicht, wird abschließende Verlängerung (sai enchosen) ausgesprochen, wieder nach den normalen Regeln des Kampfes. Es gibt nur ein sai enchosen, bei dem die Richter eine abschließende Entscheidung anzeigen müssen. In der zweiten Verlängerung ist kein unentschieden möglich.

§8 Sieg und Niederlage

  1. Sieg oder Niederlage wird aufgrund von ippon (techn KO = Kampfgewinnender Punkt) oder der größten Anzahl von waza-ari bzw. einer Niederlage in Folge eines Fouls oder Disqualifizierung entschieden.
  2. Angriffsflächen:
    a: Kontrollierte Kontaktangriffe, d.h. Techniken mit sauber ausgeführten Rückzug, dürfen nur zur Supersafe™ Schutzfläche ausgeführt werden.
    b: Kontakt zum Jodan Gebiet muß leicht und kontrolliert erfolgen.
    c: Kontrollierte Techniken ohne Kontakt, d.h. Techniken mit sauber ausgeführten Rückzug jedoch ohne Kontakt, dürfen zum Rücken des Oberkörpers ausgeführt werden. Wenn sie erfolgreich ausgeführt und anerkannt werden, kann für einen solchen Angriff ein einzelner -Waza-ari zuerkannt werden, jedoch niemals ein Ippon.

Die Regeln des Kata Bunkai Kumite Wettbewerbes

§5: Ablauf des Wettbewerbes

  1. Wenn der Name der Teilnehmer vom Ansager aufgerufen wird, betreten die Wettkämpfer das Kampfgebiet direkt gegenüber dem Hauptkampfrichter. Vor dem Eintreten in die Kampffläche müssen sich die Wettkämpfer in einer sitzenden Position verbeugen (Zarei), danach betreten sie die Kampffläche (Nyujo) und gehen zur bezeichneten Grundstellung. Die Wettkämpfer verbeugen sich dann vor dem Schiedsrichter (shomen ni rei).Danach wird mit lauter Stimme und Kiai der Name des Kata Bunkai kumites angesagt. Auf den Ruf des Schiedsrichters "hajime" (Start) hin, beginnt die Wettkämpfer mit ihrer Ausführung.
  2. Nach Vollendung der Ausführung kehren die Wettkämpfer zur bezeichneten Grundposition zurück und warten auf die Ankündigung der Ergebnisse durch die Schiedsrichter. Die Wettkämpfer verbeugen sich dann zum Schiedsrichter (Shomen ni rei) und ziehen sich rückwärtsgehend zurück, wobei sie sich beim Verlassen der Kampffläche verbeugen (Taiyo). Nach dem verlassen der Wettkampffläche erfolgt eine sitzende Verbeugung zu Shomen (Zarei).

Die Regeln zum Beurteilen des Kata-Wettbewerbes

§1 Zweck

  1. Diese Regeln sind erarbeitet worden um, ehrliches und unparteiisches Beurteilen zu gewährleisten und die Autorität der Hauptkampfrichter und Kampfrichter sicherzustellen.

§2 Beurteilungsmethode

  1. Ein Kampf wird von einem Hauptkampfrichter und vier (4) Kampfrichtern geleitet. Zusätzlich stehen Ansager, Protokollant und Schlichter zur Verfügung, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
  2. ANSAGER. Ein Ansager, der einem Wettstreit dient, wird den Protokollführer informieren, in konsistenter Form und Reihenfolge, die Punkte, die durch die Kampfrichter und Eckenrichter, angesagt werden, vom Schiedsrichter und fortlaufend im Uhrzeigersinn ansagen. Der Ansager wird zugunsten der Schiedsrichter und andere Offiziellen die betreffenden Punkte dann eindeutig aufrufen, die von den Protokollführern aufgenommen werden.
  3. PROTOKOLLFÜHRER. Ein Protokollführer wird auf dem bezeichneten "Punkte Verzeichnis-Blatt", die Punkte durch den Ansager angesagt werden und in Einwilligung mit Artikel 3, Artikel 2b dieser Regeln eintragen, und dann das gesamte Ergebnis korrekt verzeichnen.
  4. SCHLICHTER. Ein Schlichter wird die folgenden Funktionen ausführen, um den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten:
    • Alles, was für den reibungslosen Ablauf des Wettstreites notwendig ist;
    • Kontakt mit den Wettkämpfern;
    • Kontakt mit den Kampfrichtern;
    • Tadelloses Benehmen im Austragungsgebiet;
    • Alle Dinge, die von der Organisation als notwendig betrachtet werden können.

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